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Informationen zur Mehrwertsteuer und Zöllen in der EU

Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Wenn ein Unternehmen in der EU sitzt, hat es unterschiedliche MwSt-Verpflichtungen. Dies ist davon abhängig, wohin es verkauft.

MwSt. im E-Commerce (B2B)

  • Sofern ein Unternehmen Güter an Unternehmen innerhalb der EU verkauft, wird im Inland keine MwSt. fällig.
  • Die Produkte, die zum Verkauf benötigt werden, können von der MwSt. abgesetzt werden.
  • Werden Waren NUR im EU-Ausland verkauft, muss das Unternehmen in dem jeweiligen Land mit einer MwSt.-Identifikationsnummer registriert werden.

MwSt. im E-Commerce (B2C)

  • Transaktionen nach diesen EU-Vorschriften sind Verträge zwischen Gewerbetreibenden & Endkunden, sofern Sie denjenigen nicht von Angesicht zu Angesicht gegenübertreten.
  • Waren, die wie im B2C an Endkunden direkt vertrieben werden, sind in der Regel immer mehrwertsteuerpflichtig.
  • Der jeweilige Steuersatz ist abhängig von dem Land, wo der Käufer wohnhaft ist.
  • Der Käufer muss die MwSt. entrichten.

EU-Produktrichtlinien und Regulierungen

  • Produkte, die auf dem EU-Markt verkauft werden sollen, müssen den EU-Richtlinien entsprechen, um nicht das menschliche und tierische Wohl, die Umwelt und/oder Verbraucherrechte zu gefährden.
  • Die Preise müssen für jedes EU-Land gleich sein, sodass jeder Kunde denselben Preis zahlt.
  • Weiterhin muss sichergestellt werden, dass entweder in jedes Land versendet werden kann oder dass dem Kunden eine Abholung der Ware ermöglicht wird.
  • Bei Ausfuhr von Waren in Drittstaaten können in seltenen Fällen Ausfuhrzölle erhoben werden.
  • Zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten in der gesamten Europäischen Union ist eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) notwendig.
  • Eine EORI-Nummer sollte rechtzeitig vor der ersten Zollanmeldung beantragt werden.

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